Biogasanlagen
Wie auch bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist für die Genehmigung einer Biogasanlage die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da die Anlagen nicht nach § 35 BauGB privilegiert sind.
Im Rahmen der dazu erforderlichen Umweltprüfung werden Punkte wie Flora, Fauna und Landschaftsbild geprüft.
Die Inhalte des erforderlich werdenden Umweltberichts finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage aufgeführt.