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Avifauna (Vogelkundliche Untersuchungen)
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Ein weiteres
Beurteilungskriterium bei der Genehmigung von Windenergieanlagen ist die
Vogelwelt. Von der Genehmigungsbehörde wird dabei ein Nachweis der
lokalen Funktion als Lebensraum für Vögel unter folgenden Aspekten
verlangt:
- Brut (Frühjahr, Frühsommer)
- Rast (Frühjahr, Herbst)
- Zug (Frühjahr, Herbst)
Hierzu sind jeweils
mehrere Geländebegehungen erforderlich. In Abhängigkeit der notwendigen
Erfassungen von den Jahreszeiten kann ein Planvorhaben sehr langwierig
werden. Durch gezielte Vorgespräche mit den Entscheidungsträgern sowie
ein genaues Zeitmanagement tragen wir für einen reibungslosen Ablauf des
Verfahrens Sorge.
Liegen die geplanten Standorte innerhalb von
gemeldeten bzw. potenziellen EU-Vogelschutzgebieten, erarbeiten wir für
Sie die für eine Genehmigung notwendige
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| Referenzen gutschker-dongus freilandökologie: Eine Referenzliste mit Einzelvorhaben ist
aufgrund der Vielzahl an gleichbleibenden Aufgabenstellungen bisher
nicht erstellt. Sollten Sie genaue Angaben zu z.B. einer Artengruppe
wünschen, so können wir Ihnen diese gerne übersenden.
Die Mitarbeiter von gutschker-dongus freilandökologie haben seit dem Jahr 2008 über 100 artenschutzrechtliche Prüfungen (kommunale und private Auftraggeber im Bereich wind- und erneuerbare Energien) zu den Artengruppen Fledermäuse und Vögel bearbeitet. Zu den Artengruppen Insekten (Ameisen), Säuger (Wildkatzen, Feldhamster) sowie für Schlangen, Wiederkäuer, Schmetterlinge
wurde im Kontext von kommunalen Planungen Gutachten erstellt. Unsere
Mitarbeiter sind tätig in Artenschutzprogrammen in Kooperation mit
regionalen Naturschutzorganisationen (z.B. Quartierkontrollen
Fledermäuse, Artenschutzkonzepte Avifauna mit Betreuung). Die bisherigen
Bearbeitungsgebiete liegen in Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern,
Hessen und Nordrhein-Westfalen.
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