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FFH-Verträglichkeitsprüfung
Für Pläne und Programme, die einzeln oder in Zusammenwirken mit
anderen Plänen und Projekten ein Natura 2000-Gebiet erheblich
beeinträchtigen könnten, ist eine Prüfung auf Veträglichkeit mit den für
dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Veträglichkeitsprüfung
stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt
nur zu, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht
beeinträchtigt wird. Die Erstellung der Unterlagen zur behördlichen
Prüfung gehört zu unserem alltäglichen Bürogeschehen.
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Natura 2000
Der Begriff Natura 2000 bezeichnet das zusammenhängende Netz
europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerks ist die 1992 von
den Mitgliedstaaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie
(F = Fauna, F = Flora, H = Habitat, Lebensraum).
Natura 2000 schließt auch Gebite ein, die nach der
Vogelschutzrichtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien
bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und
Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten.
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