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 Umweltbericht

Umweltbericht

Gemäß § 2 (4) BauGB sind während der Erarbeitung des Bebauungsplanes die Belange des Umweltschutzes zu prüfen. Als Ergebnis ist ein Umweltbericht anzufertigen, dessen Inhalt sich nach § 2a BauGB richtet (Anlage BauGB). Dieser dient dazu, die während der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzustellen.

Günstig ist es, wenn die Erarbeitung des Bebauungsplans und des Umweltberichtes in einem Büro zusammenlaufen, da dann Abstimmungen frühzeitig erfolgen können.

Der Umweltbericht besteht laut Anlage zu  § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 3 BauGB aus:

  • Einer Einleitung mit folgenden Angaben:

    • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und

    • Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,

  • einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung  nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der

    • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich  beeinflusst werden,

    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei der Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,

    • geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und

    • in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind.

  • Folgenden zusätzlichen Angaben:

    • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,

    • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und

    • allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser  Anlage.

 

 Referenzen
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