Umweltbericht
Gemäß § 2 (4) BauGB sind während der Erarbeitung des Bebauungsplanes die Belange des Umweltschutzes zu prüfen. Als Ergebnis ist ein Umweltbericht anzufertigen, dessen Inhalt sich nach § 2a BauGB richtet (Anlage BauGB). Dieser dient dazu, die während der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzustellen.
Günstig ist es, wenn die Erarbeitung des Bebauungsplans und des Umweltberichtes in einem Büro zusammenlaufen, da dann Abstimmungen frühzeitig erfolgen können.
Der Umweltbericht besteht laut Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 3 BauGB aus:
