| | | |
| Insbesondere seit der Änderung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes im Jahr 2001 sind wir in diesem
Bereich tätig. Wie bei der Eingriffsregelung liegt hier ein inhaltlicher
Schwerpunkt auf Erneuerbaren Energien und der räumliche Schwerpunkt in
Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg.
Eine Referenzliste mit beispielhaften Einzelvorhaben ist derzeit in Bearbeitung.
|
|
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP und SUP)
Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft,
- Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische
Umweltprüfung (SUP) sind jeweils unselbständige Teile behördlicher
Verfahren. Mittels UVP wird bei bestimmten öffentlichen und privaten
Vorhaben, mittels SUP bei bestimmten Plänen und Programmen (z.B.
Bebauungspläne oder Raumordnungspläne) eine wirksame Umweltvorsorge nach
einheitlichen Grundsätzen sichergestellt. Rechtsgrundlage ist das
Bundesgesetz zur Umweltveträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet die
Umweltverträglichkeitsstudie, die unser Büro gerne für Sie
zusammenstellt.
Hier unterscheidet das UVPG zwischen einer Umweltveträglichkeitsprüfung
und den Vorstufen der allgemeinen oder der standortbezogenen
UVP-Vorprüfung. Wir stehen Ihnen auch für die Erstellung und
fachgerechte Erarbeitung der verschiedenen Vorprüfungen gerne zur
Verfügung.
|
|
| | |
| | | DotNetNuke® is copyright 2002-2012 by DotNetNuke Corporation |
|