Photovoltaik Freiflächenanlagen sind für die Umsetzung der Energiewende von zentraler Bedeutung, da die Art von erneuerbare Energien Anlagen im Vergleich zu anderen Energieträgern die niedrigsten Stromgestehungskosten aufweisen. Der hohe Flächenbedarf von meist mehr als 5 ha steht allerdings in Konkurrenz mit anderen Nutzungen, insbesondere der Landwirtschaft und dem Naturschutz.

Diese konkurrierenden Nutzungen, unterschiedliche Vorgaben der Länder und der Planungsbehörden machen die Standortalternativenprüfung insgesamt zu einem wichtigen Planungsinstrument bei der Ermittlung möglicher Eignungsflächen für PV Freiflächenanlagen.

Unsere erfahrene Stadtplanung erstellt gebietsbezogene Standortalternativenprüfungen für Freiflächen Photovoltaik. Ziel unserer Standortprüfung ist es, möglichst geeignete Photovoltaik Standorte zu ermitteln und von den weniger gut geeigneten Flächen abzugrenzen. Bei der Ermittlung geeigneter PV Standorte prüfen wir verschiedene Rahmenbedingungen (bspw. geografische Lage, Entfernung zum Stromnetz, Vergütungsfähigkeit, raumplanerische Vorgaben) und vor allem die konkurrierenden Nutzungen (Naturschutz und Landwirtschaft). Durch unsere sorgfältige und strukturierte Prüfung werden frühzeitig mögliche Konflikte erkannt und können vermieden sowie die Akzeptanz erhöht werden.

Diese Leistung bieten wir für PV Projektentwickler, PV Investoren, Bürgerbeteiligungen, Gemeinden sowie Landbesitzer in Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Leitfäden und Vorgaben der oberen und unteren Planungsbehörden geben dabei je nach Bundesland und Region unterschiedliche Vorgaben an die Hand, die wir bei der Erstellung unsere Unterlagen genau beachten.

Da eine Photovoltaikanlage auf einer Freifläche ohne Einspeisevergütung i.d.R. unwirtschaftlich ist und nur bestimmte Flächen eine Einspeisevergütung nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, prüfen wir welche Freiflächen im Planungsgebiet Anspruch auf die EEG-Vergütung haben.

Neben den Vorgaben des EEG wird die Förderfähigkeit in den Bundesländern durch Öffnungsverordnungen unterschiedlich gehandhabt. Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die Art der förderfähigen Fläche. Ackerland und Grünland können in so genannten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ gemäß Richtlinie 86/465/EWG in begrenztem Umfang für Solaranlagen genutzt werden, wenn diese Flächen von den jeweiligen Landesregierungen zur PV-Nutzung freigegeben wurden.

Die Standortwahl der Solaranlagen ist daher primär durch dir rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt, da hochwertige landwirtschaftliche Flächen ebenso wenig in Betracht kommen wie ökologisch wertvolle Flächen. Auch Naturschutzbelange spielen eine große Rolle, da Photovoltaikanlagen auf Freiflächen das Schutzgut Landschaftsbild beeinträchtigen können. Wir erstellen daher auch Gutachten zur Landschafts- und Stadtbildbewertung sowie eine fotorealistische Visualisierung der geplanten PV Freiflächenanlage.

Um eine Fläche für PV Freiflächenanlagen nutzen zu können, ändert unser Ressort Stadtplanung, die Fläche im Flächennutzungsplan in ein „Sondergebiet Solar“ um. Damit das Baurecht bzw. die Baugenehmigung für die entsprechenden Fläche erteilt werden kann, erstellen wir ebenfalls den Bebauungsplan und die Umweltprüfung. Die Bauleitplanung und alle weiteren notwendigen Unterlagen können ganz einfach aus einer Hand erstellt werden, sodass der Genehmigungsprozess in der Gemeinde unkompliziert verlaufen kann.