Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen.

Im Jahr 2020 sieht auch der Kreis Alzey-Worms vor, die sogenannten „weißen Flecken“, also die Anschlüsse, deren Netzleistungen als unterversorgt gelten, mit Breitband zu versorgen.

In dem Plangebiet des Landkreises Alzey-Worms befinden sich Gewässer I., II. und III. Ordnung. Diese werden von der geplanten Glasfaserkabel- bzw. Leerrohrtrasse durchquert. Die insgesamt 75 Kreuzungen der Gewässer und die 49 parallelverlaufenden Trassen an den Gewässern stellen eine „Errichtung von Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern“ dar und bedürfen einer Genehmigung nach § 31 Absatz (1), Landeswassergesetz (LWG) Rheinland-Pfalz. Diese ist über die Untere (Kreisverwaltung Alzey-Worms) mittels eines Wasserrechtsantrages einzuholen. Die Genehmigung ist gemäß des § 31 LWG in Verbindung mit § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantragen.

Die Art und die Form sowie die Inhalte dieses Antrages wurden im Vorfeld der Planungen mit Vertretern der zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden erörtert und festgelegt.

Als Grundlage zur Erstellung der notwendigen Genehmigungsunterlagen wird die Informationsbroschüre „Verlegetechniken für den Breitbandausbau“ der Arbeitsgruppe Digitale Netze zur Umsetzung des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) unter Vorsitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur herangezogen.

Dieses Dokument dient einer Bestandsaufnahme zum Fragenkomplex der sogenannten „untiefen Verlegetechniken“ und beschreibt hierfür die gängigen Methoden zur mindertiefen Verlegung, erläutert ihre Einsatzzwecke, Einsatzbereiche sowie Kostenfaktoren und stellt Vor- und Nachteile gegenüber der klassischen Grabenbauweise dar.

Zur Bearbeitung der Pläne als wesentlicher Bestandteil der Genehmigungsunterlagen haben wir folgendes Arbeitsverfahren entwickelt:

Vorbereitung und Aufmaß
Durch den Fachbereich Geodatenverarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Objektplanung und Landschaftsplanung eine erste Einschätzung der erforderlichen Bearbeitungsumfänge.

Als Grundlage zur Beurteilung wurden die Ausführungsplanungen sowie diverse Geofachdaten (insbesondere Gewässernetz, Biotopkartierung, Schutzgebiete etc.) herangezogen.

Für jedes Projektgebiet wurden die relevanten, aufzunehmenden Flächen und Querungen markiert, mit Kennungen versehen und in eine zentrale Geodatenbank eingepflegt. Auf Grundlage der auf diese Weise generierten Aufnahmeskizzen, erfolgte das Aufmaß vor Ort sowie die weitere Verarbeitung der Daten strukturiert und sehr effektiv.

Bearbeitung und Fertigstellung
Zur Optimierung der Vorgehensweise erfolge, je nach Einsatzfeld, eine kombinierte Bearbeitung aus CAD (rechnerunterstütztes Konstruieren (von engl. computer-aided design)) und GIS (Geographisches Informationssystem). Exakte Detailzeichnungen, wie Schnitte etc. wurden mit CAD konstruiert. Lage- Übersichtspläne und Draufsichten wurden mittels GIS angefertigt.

Durch den Einsatz der zentrale Geodatenbank konnte die Ausgabe der finalen Plansätze als Seriendruck direkt aus dem GIS erstellt werden. Im Zuge dessen wurden die mittels CAD erzeugten Unterlagen, ins Layout (GIS) integriert und ausgegeben.

Parallel wurden von der Abteilung „Objektplanung“ jeweils zu den Querungen und zu den Nahbereichen der Gewässer Datenblätter erstellt. Dort wurden in tabellarischer Form die wesentlichen Merkmale, die Lage, die betroffenen Flurstücke und technischen Daten aufgeführt. Außerdem wurde in kurzer Textform die gewählte Methode (Spülbohrung oder offene Grabenbauweise) der Querung beschrieben und begründet. Zusammen mit einem Erläuterungsbericht wurden die Unterlagen mit den Detailzeichnungen zusammengestellt und bei der Kreisverwaltung eingereicht.

Naturschutzfachliche Bearbeitung
Neben den speziellen, wasserrechtlichen Vorgaben erfolgte gleichzeitig durch den Fachbereich Landschaftsplanung eine Prüfung der geplanten Trassenführung entsprechend der sonstigen naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Vorgaben. In diesem Zuge wurde die Trasse in Abstimmung mit dem Vorhabenträger an vorhandene Schutzflächen und Einzelobjekten wie Naturdenkmäler groß- und kleinräumig optimiert. Damit kann eine bestmögliche Schonung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen Vorhaben sichergestellt werden.