Bestandteil des Umweltschutzes ist es, Instrumente zu nutzen, um mögliche Folgen eines Bauprojektes (bspw. Industrieanlage und Infrastrukturmaßnahmen) auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen, sodass diese bei der Entscheidung über das Projekt berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck gibt es die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP). Die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Strategische Umweltprüfung sind unselbstständige Teile behördlicher Verfahren.

Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Mittels einer UVP wird bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben, mittels einer SUP bei bestimmten Plänen und Programmen (z.B. Bebauungspläne oder Raumordnungspläne) eine wirksame Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen sichergestellt. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Grundlage für die behördlich durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung bildet der UVP-Bericht, den unser Büro gerne für Sie zusammenstellt.

Je nach Art und Größe des Vorhabens unterscheidet das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zwischen einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und den Vorstufen der allgemeinen oder der standortbezogenen UVP-Vorprüfung zur Ermittlung einer möglichen UVP-Pflicht. Wir stehen Ihnen auch für die Erstellung und fachgerechte Erarbeitung der verschiedenen Vorprüfungen gerne zur Verfügung.

Die Behörde, die für die Zulassung eines Projektes zuständig ist, hat die Aufgabe, die Informationen und Stellungnahmen zu bewerten und die Ergebnisse der UVP bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines Projektes zu berücksichtigen.

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Unterschied liegt darin, dass die SUP früher ansetzt als die UVP. Die SUP wird bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen oft bereits im Rahmen vorlaufender Pläne und Programme getroffen werden.

Unsere Leistungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Erarbeitung von Unterlagen zur UVP-Vorprüfung des Einzelfalls
  • Erstellung von Scoping- Unterlagen zur Abstimmung von Untersuchungsumfängen
  • Erarbeitung des UVP-Berichts
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Stellungnahmen
  • Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Beratungsleistungen